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Schluss mit Greenwashing: Die EmpCo-Richtlinie kommt

„Klimaneutral", „umweltfreundlich", „mit Klimaausgleich" – solche Begriffe schmücken heute unzählige Produktverpackungen und Werbeanzeigen. Ob dahinter tatsächliche Maßnahmen stecken, war bisher kaum zu prüfen. Mit der Richtlinie 2024/825 – kurz „EmpCo" – hat die EU verbindliche Vorgaben gegen Greenwashing eingeführt.

 

Was steckt hinter EmpCo?

„EmpCo" steht für Empowering Consumers for the Green Transition. Die Richtlinie verschärft die EU-Regeln gegen irreführende Werbung. Wer ökologische oder soziale Versprechen macht, muss diese künftig nachweislich belegen können. Pauschale Behauptungen oder der bloße Kauf von CO₂-Zertifikaten reichen nicht mehr aus.

 

Was ändert sich konkret?

Mit Inkrafttreten der Richtlinie sind folgende Praktiken nicht mehr zulässig:

  • Allgemeine Begriffe wie „grün", „ökologisch" oder „umweltverträglich" ohne nachgewiesene Umweltleistung
  • Aussagen wie „klimaneutral" oder „CO₂-positiv", wenn sie allein auf dem Kauf von CO₂-Zertifikaten beruhen
  • Umweltaussagen zum Gesamtprodukt, die sich nur auf einen kleinen Teilaspekt beziehen
  • Nachhaltigkeitssiegel ohne zertifizierte, unabhängig geprüfte Grundlage

 

Neue Pflichten für Unternehmen

Zukunftsbezogene Klimaversprechen wie „bis 2040 klimaneutral" sind nur noch zulässig, wenn ein detaillierter Umsetzungsplan mit Zwischenzielen und unabhängiger Prüfung vorliegt. Auch Produktvergleiche auf Basis von Umwelteigenschaften müssen künftig transparent und methodisch nachvollziehbar sein.

 

Wann gilt die Richtlinie?

  • 6. März 2024 – Inkrafttreten
  • 27. März 2026 – Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten
  • Ab 27. September 2026 – Unternehmen müssen compliant sein

 

Fazit

Die EmpCo-Richtlinie schafft gleiche Ausgangsbedingungen für Unternehmen, die echte Nachhaltigkeitsleistungen erbringen, und gibt Verbrauchern eine verlässlichere Grundlage für ihre Kaufentscheidungen. Handlungsbedarf besteht jetzt – insbesondere bei Marketingmaterialien, Produktkennzeichnungen und Klimaversprechen.

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825, Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 6. März 2024
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.