Das Europäische Parlament hat am 16. Dezember 2025 den Vorschlägen zur Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Die formale Zustimmung des Rates der Europäischen Union steht noch aus, gilt jedoch als wahrscheinlich. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat dem Text bereits zugestimmt, sodass mit einer zeitnahen finalen Verabschiedung zu rechnen ist. Die Anpassungen sind Teil des Omnibus-Pakets der Europäischen Kommission und zielen auf eine spürbare Reduzierung von Berichtspflichten zugunsten von Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau ab.
CSRD – Wer muss künftig berichten?
Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Künftig gilt sie nur noch für Unternehmen mit:
mehr als 1.000 Mitarbeitenden und
mehr als 450 Mio. Euro Nettojahresumsatz.
Kapitalmarktorientierte KMU sowie ein Großteil der bislang betroffenen großen Unternehmen fallen damit aus der Berichtspflicht. Insgesamt wird der Anwenderkreis um rund 90 % reduziert. Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte bleibt dauerhaft auf eine begrenzte Prüfungssicherheit (Limited Assurance) beschränkt.
ESRS – Weniger und einfacher berichten
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bleiben das verbindliche Rahmenwerk für CSRD-pflichtige Unternehmen, werden jedoch deutlich vereinfacht und verschlankt.
Geplante sektorspezifische Standards entfallen vollständig, was den Umfang und Aufwand der Berichterstattung erheblich reduziert. Unternehmen müssen weiterhin nur solche Informationen offenlegen, die für sie wesentlich sind.
CSDDD – Fokus auf sehr große Unternehmen
Die CSDDD zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten gilt künftig nur noch für sehr große Unternehmen mit:
mehr als 5.000 Mitarbeitenden und
mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Umsatz.
Die Anwendung beginnt einheitlich ab 2029. Der Ansatz wird stärker risikobasiert, die Pflicht zur Umsetzung eines Klimatransitionsplans sowie eine EU-weit einheitliche zivilrechtliche Haftung entfallen.
Zeitplan und Ausblick
Die neue Richtlinie tritt voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 12 Monate Zeit für die nationale Umsetzung, für die Änderungen an der CSDDD bis 26. Juli 2028. Eine spätere Überprüfung und mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs ist vorgesehen.


